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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Kinder im Straßenverkehr

15.03.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Obwohl nicht weniger mobil als andere Verkehrsteilnehmer, wird das Verhalten von Kindern im Straßenverkehr noch immer vielfach falsch eingeschätzt. Verkehrserziehung ist Pflicht – auch für Erwachsene. Ob auf Erkundungstour mit Rad, Roller oder Inline-Skates, auf dem Schulweg oder als Autoinsassen auf dem Beifahrer- oder Rücksitz: Kinder nehmen von klein auf sowohl aktiv als auch passiv selbstverständlich am Verkehrsgeschehen teil. Doch die kindliche Lebenswelt wird zunehmend komplexer – und damit auch gefährlicher: Trotz einer insgesamt rückläufigen Entwicklung sind Verkehrsunfälle laut statistischen Erhebungen nach wie vor die häufigste Todesursache im Kindesalter. Dabei entwickeln Kinder erst in der Interaktion mit ihrer Umgebung die für eine sichere Navigation des Verkehrs erforderlichen psychomotorischen Fertigkeiten. Auch räumliches Vorstellungsvermögen sowie ein Gefahrenbewusstsein sind keine angeborenen Eigenschaften, sondern müssen erlernt werden. Gleichzeitig schränken das seit Jahren zunehmende Verkehrsaufkommen den kindlichen Bewegungs- und Erfahrungsraum immer weiter ein. Verkehrserziehung ist deshalb nicht länger ausschließlich Gegenstand von Erziehung und Pädagogik. Für #userInhaber# von der #userName# bedarf es einer kollektiven Anstrengung, um die Straßen für Kinder sicherer zu machen: „Kinder verdienen im Straßenverkehr unsere besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Jeder Verkehrsteilnehmer muss hierzu einen Beitrag leisten – durch eine vorausschauende Fahrweise im Allgemeinen und eine erhöhte Rücksichtnahme gegenüber den Kleinsten dieser Welt im Speziellen.“ Kinder sind keine kleinen Erwachsenen – das gilt uneingeschränkt auch für den Straßenverkehr. „Für Kinder sind Verkehrsräume weit mehr als bloße Transportwege“, so #userInhaber#. „Die Straße ist Erlebnis-, Erfahrungs- und Sozialisationsort zugleich.“ So wird die Einfahrt vor dem elterlichen Haus schnell zur Spielstätte, die Bushaltestelle vor der Schule fungiert gleichzeitig als Treffpunkt. Dennoch gehen Erwachsene fälschlicherweise davon aus, dass Kinder im Straßenverkehr stets vernunftgesteuert agieren. „Kinder werden von anderen Verkehrsteilnehmern nicht nur aufgrund ihrer Körpergröße, sondern gerade auch wegen ihres nonkonformen Verhaltens übersehen“, weiß #userInhaber#. „Dabei braucht es nicht den plötzlich zwischen geparkten Autos hervorkullernden Ball, um innerhalb von Ortschaften am Steuer die nötige Wachsamkeit an den Tag zu legen.“ #userInhaber# sensibilisiert die eigenen Schützlinge schon während der Ausbildung dafür, kindliche Verkehrsteilnehmer als unberechenbar zu erachten und den Fahrstil sorgfältig der Umgebung anzupassen. Besondere Vorsicht ist demnach vor allem in der Nähe von Kindertagesstätten und Schulen, aber auch bei Sport- und Spielplätzen und Bushaltestellen geboten. Auch Ein- und Ausfahrten stellen ein besonderes Unfallrisiko dar. Eine besondere Verantwortung gegenüber jungen Verkehrsteilnehmern konstatiert im Übrigen auch der Gesetzgeber. So heißt es in der Straßenverkehrsordnung (§ 3 Abs. 2a): „Der Fahrzeugführer muss sich gegenüber Kindern […], insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Neufassung der Automatikregelung

15.02.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Eine Reform der Fahrerlaubnis-Verordnung erleichtert Führerscheinanwärtern den Zugang zu Schaltwagen und eröffnet Fahrschulen flexiblere Ausbildungsmodelle. Automatik oder Handschaltung: Hitzige Diskussionen über die Wahl des Getriebes unter Autofahrern scheinen zunehmend der Vergangenheit anzugehören. Einst als Hilfsmittel für vermeintliche Sonntagsfahrer verschrien, sind Automatikfahrzeuge inzwischen auch hierzulande selbstverständlicher Bestandteil des Straßenbildes. Wie sehr der technologische Fortschritt das Kauf- und Fahrverhalten bereits verändert hat, bestätigt ein Blick in den DAT-Report: Die Autoren der jährlich erscheinenden Studie verzeichnen seit geraumer Zeit eine kontinuierlich steigende Tendenz Richtung Automatikgetriebe: Demnach entscheidet sich schon heute knapp jeder fünfte Neuwagenkäufer in Deutschland für ein Fahrzeug ohne manuelle Schaltung. Der unaufhaltsam fortschreitenden Automatisierung des Verkehrswesens trägt auch der Gesetzgeber nun Rechnung: Zum 1. April 2021 tritt eine vom Bundesrat beschlossene Veränderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, von der insbesondere zukünftige Führerscheinbewerber profitieren. Zwar konnte die Fahrprüfung zuvor bereits in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, allerdings waren die frischgebackenen Führerscheininhaber dann bis auf Weiteres auf entsprechende Fahrzeuge festgelegt. Wer später auch per Handschaltung unterwegs sein wollte, musste nachträglich zunächst eine weitere Prüfung ablegen. „Im Zuge der Automatikregelung ist die Berechtigung für Schaltwagen nicht länger zwangsläufig an die eigentliche Fahrprüfung gebunden“, erklärt #userInhaber# von der #userName#. „Anstelle einer zusätzlichen, vollumfänglichen Prüfung kann der Nachweis der erforderlichen Fahrkompetenz jederzeit in Form eines fünfzehnminütigen Praxistests erbracht werden.“ Einzige Voraussetzung: Im Verlauf der Führerscheinausbildung wurden mindestens zehn Fahrstunden im Schaltwagen absolviert. Die derart erworbene Berechtigung wird anschließend im Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 vermerkt. Den Fahrschulen eröffnen sich somit auch pädagogisch neue Möglichkeiten: „In der Ausbildung können wir fortan einen Mix aus Fahrten mit Hand- und Automatikgetriebe anbieten“, sagt #userInhaber#. „Fahranfänger könnten sich etwa zunächst ganz auf die Lenkung und Steuerung konzentrieren und das Schalten der Fahrzeugelektronik überlassen. Sobald diese Grundlagen sicher beherrscht werden, können wir die Schwierigkeit dann schrittweise im Schaltwagen erhöhen.“ #userInhaber# glaubt indes nicht, dass Handgetriebe angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen Auslaufmodelle seien: „Erfahrungsgemäß finden nach wie vor viele angehende Fahrer großes Gefallen an der manuellen Schaltung.“ Den eigenen Schützlingen rät #userInhaber# deshalb, in der Ausbildung zumindest das erforderliche Kontingent an Fahrstunden zu absolvieren. „So halten sie sich zumindest die Option eines späteren Umstiegs offen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Führerscheinausbildung: Neuregelung der Fahrprüfung

15.01.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Mit dem Jahreswechsel hat die praktische Führerscheinprüfung einen moderneren Anstrich erhalten. Einheitliche und objektive Standards sollen zukünftig für mehr Transparenz und Verkehrssicherheit sorgen. Zum 1. Januar 2021 ist mit der „Optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) die 13. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft getreten. Die Neuregelungen gelten bundesweit für sämtliche Führerscheinklassen und wurde in Zusammenarbeit von der Arbeitsgemeinschaft der Technischen Prüfstellen, dem Bundesverkehrsministerium, der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände und der Bundesanstalt für Straßenwesen über mehrere Jahre entwickelt und erprobt. Der Fahraufgabenkatalog, die zentrale Bewertungsgrundlage zur Erfassung der Fahrkompetenz der Führerscheinanwärter, wurde im Zuge von OPFEP nicht nur umfassend inhaltlich und methodisch überarbeitet, sondern auch vollständig digitalisiert. Anstelle des Klemmbretts erfasst der Prüfer seine Beobachtungen fortan mit Hilfe entsprechender Software auf einem Tablet. Der Vorteil gegenüber der handschriftlichen Dokumentation: Die Ergebnisse werden den Prüflingen unmittelbar nach Ende der Fahrt via E-Mail oder per QR-Code zur Verfügung gestellt und machen den Entscheidungsprozess somit nachvollziehbar und weniger willkürlich. Markus Schmidt von der Fahrfabrik GmbH hat in der Vergangenheit bereits unzähligen Fahranfängern zum Führerschein verholfen und begrüßt die neuen Prüfungsmodalitäten: „OPFEP schafft einheitliche und transparente Standards und bietet Prüfern, Fahrlehrern und Prüflingen nicht nur eine detaillierte Grundlage in der Fahrprüfung, sondern ermöglicht ein noch gezielteres Ausbildungsverfahren insgesamt.“ Für die Führerscheinanwärter ändert sich in den Abläufen dagegen wenig: „Abgesehen von der zehn Minuten längeren Dauer, von denen allerdings schon die Hälfte auf das abschließende Feedbackgespräch entfallen, wird die Prüfung nicht schwieriger“, verrät Markus Schmidt. „Die Anforderungen bleiben die gleichen, nur werden diese nun anhand eindeutig definierter Kriterien abgefragt und festgehalten. So gesehen bedeutet OPFEP für Prüfer und Prüfstellen eine wesentlich größere Umstellung als für Fahrschüler!“ Langfristig versprechen sich die zuständigen Stellen von der Digitalisierung des Prüfungswesens zudem eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitslage auf deutschen Straßen: So soll die Führerscheinausbildung auf Grundlage der Auswertung der erhobenen Datensätze weiter optimiert werden, etwa indem besonders schwierige Verkehrssituationen erkannt und gezielt trainiert werden. So ließe sich das bei Fahranfängern besonders hohe Unfallrisiko weiter vermindern. Weitere Hinweise zum Thema gibt Markus Schmidt jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl 06171580320 oder direkt in der Fahrschule: Fahrfabrik GmbH, Untere Hainstr. 28, 61440 Oberursel.

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