Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Fahrängste in den Griff bekommen
15.08.2016 | FAHRSCHUL-WISSENPhobien am Steuer lassen sich ausbremsen Herzrasen, Schweißausbrüche und Zittern sind keine guten Begleiter im Straßenverkehr. Doch leider wachsen sich kleinere Unsicherheiten bei vielen Menschen mit der Zeit zu Fahrphobien aus. Damit es nicht so weit kommt, sollte man der Angst ins Auge sehen und schon bei den ersten Anzeichen auf die Bremse treten, sagt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Fahrangst, die Angst vor dem Auto oder dem Autofahren, kann jeden erwischen.“, weiß der Fahrlehrer aus seiner langjährigen Praxis. „Sowohl Anfänger als auch erfahrene Verkehrsteilnehmer sind betroffen – meist die Fahrer selbst, manchmal aber auch Beifahrer. Die Angst kann so groß werden, dass das Auto am Ende ganz in der Garage bleibt.“ Kreisen die Gedanken ständig um bedrohliche Situationen, etwa um schwere Unfälle, und lösen diese Gedanken regelrechte Panikattacken aus, kann meist nur noch eine Therapie helfen. Besser ist deshalb, bereits bei leichten Ängsten aktiv zu werden und sich an eine Fahrschule zu wenden. „Viele fühlen sich zum Beispiel bei Autobahnfahrten unsicher und nervös“, weiß Fahrlehrer #userInhaber#. „Diese zu vermeiden, ist dann genau der falsche Weg. Im nächsten Schritt traut man sich vielleicht auch nicht mehr auf die Landstraße oder meidet alle unbekannten Strecken. Anstatt die Angst anzugehen, hat man sich von ihr besiegen lassen.“ Besser ist, sich ausführlich zum Verhalten in Situationen mit Gefahrenpotenzial zu informieren und einige Auffrischungsstunden zu nehmen, bei denen man mit einem einfühlsamen Fahrlehrer gezielt die angstauslösenden Situationen angeht. So lassen sich leichtere Fälle von Fahrangst meist in den Griff bekommen. „Das ist natürlich auch schon in der Ausbildung ratsam“, so #userInhaber#. „Machen bestimmte Situationen den Schüler nervös, sollte er dies gleich mitteilen und gemeinsam mit dem Fahrlehrer daran arbeiten.“ Bei leichten Fahrängsten bietet #userInhaber# gern Beratung an – telefonisch unter #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Verkehrsregeln „vergessen“: Die Reue kommt später!
15.07.2016 | FAHRSCHUL-WISSENKleine Fehler im Straßenverkehr können schlimme Folgen haben Beim Abbiegen oder Überholen nicht blinken, die Vorfahrt missachten oder zu dicht auffahren: „Kleinigkeiten“ wie diese können im schlimmsten Fall zu schweren Unfällen führen. „Den Schulterblick oder das Halten am Stoppschild zu vergessen, gilt zum Beispiel landläufig als Kavaliersdelikt“, weiß #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Auch mit Geschwindigkeitsbegrenzungen oder dem vorgeschriebenen Abstand nehmen es viele nicht so genau.“ Doch all diese Regeln haben ihren Sinn und wer sie nicht beachtet, bringt sich und andere in Gefahr. „Unseren Fahrschülern erklären wir deshalb immer wieder, wie wichtig die kleinen Dinge sind“, so der engagierte Fahrlehrer. Und das kann er im Unterricht gar nicht oft genug wiederholen. Denn weil andere Autofahrer sich aus Bequemlichkeit häufig nicht an diese Regeln halten, kommen junge Fahranfänger schnell in Versuchung, das Gelernte nach bestandener Prüfung wieder über Bord zu werfen. #userInhaber# findet das verantwortungslos: „Erfahrene Verkehrsteilnehmer müssen ein Vorbild für die Jugend sein und dürfen auf keinen Fall Fehlverhalten vorleben. Niemand möchte einen Unfall riskieren, doch genau das tut man, wenn man Verkehrsregeln nicht beachtet.“ Durch Abbiegen ohne Schulterblick kommt es zum Beispiel immer wieder zu schweren Unfällen mit Radfahrern. Kleine Dinge machen oft einen großen Unterschied. Und auch wenn ein nicht gesetzter Blinker oder das Parken in zweiter Reihe „nur“ zu einem Auffahrunfall führen, ist das ärgerlich genug. Profis am Steuer halten sich an die Regeln, weil sie wissen, dass diese wichtig sind. Und weil sie sich ihrer Vorbildrolle für andere Verkehrsteilnehmer bewusst sind. Fragen zum korrekten Verhalten im Straßenverkehr beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Mach den Führerschein schon mit 17!
15.05.2016 | FAHRSCHUL-WISSENBegleitetes Fahren mit 17 senkt die Unfallquote Siebzehnjährige am Steuer? Vielen mag das zu früh erscheinen. Doch tatsächlich führt begleitetes Fahren (BF17) zu mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen: Da die Jugendlichen sich bis zum Erreichen der Volljährigkeit nur in Begleitung einer erfahrenen Person ans Steuer setzen dürfen, werden sie weniger häufig in Unfälle verwickelt und verstoßen auch seltener gegen Verkehrsregeln als andere Fahranfänger. #userInhaber# wundert das nicht. „Das begleitete Fahren ist eine verlängerte Lernphase“, erklärt der Inhaber der #userName#. „Die Begleitperson dient als Ansprechpartner und kann wertvolle Hinweise und Ratschläge geben. Trotzdem fahren die Anfänger selbstständig.“ So sammeln Jugendliche wichtige Erfahrungen im Straßenverkehr, die sie anderen voraus haben, wenn sie mit 18 dann endlich allein ans Steuer dürfen: „Gerade bei jungen Fahranfängern ist das Unfallrisiko besonders hoch“, weiß Fahrlehrer #userInhaber#. „Aber unter denjenigen, die vorher bereits mit Begleitung gefahren sind, ist die Quote 20 Prozent niedriger.“ Bereits mit 16 ½ können sich Jugendliche, die das BF17 nutzen wollen, in der Fahrschule zum Theorie- und Praxisunterricht anmelden. Dort absolvieren sie die reguläre Fahrausbildung. Nach bestandenen Prüfungen erhalten sie zum 17. Geburtstag eine sogenannte „Prüfungsbescheinigung“, die zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren gilt. Bei der zuständigen Führerscheinstelle können beliebig viele Begleitpersonen in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. „Selbstverständlich gelten für sie dieselben Regeln als würden sie selbst am Steuer sitzen, inklusive der 0,5 Promille-Grenze“, warnt Fahrschulinhaber #userInhaber#. Als Begleitung kommen Verwandte, Freunde oder auch Kollegen in Frage, die 30 Jahre oder älter sind, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein haben – und höchstens einen Punkt in Flensburg. Fragen zum Führerschein mit 17 beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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